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Kooperationsverträge Pflegeheime


Gast Frau Elli

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Hallo,

da ich neu hier bin möchte ich mich kurz vorstellen. Ich heiße Elli und arbeite in einer Praxis für Psychiatrie und Psychotherapie.

Seit Juli gibt es ja nun neu die Kooperationsverträge mit Pflegeheimen. Welche Ziffern darf ich dann abrechnen?? Ist bestimmt ganz einfach aber ich habe es noch nicht wirklich verstanden.

Danke für eure Hilfe

Grüßle Elli

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  • Experte

Hallo Elli,

willkommen auf Teramed :)

Die abrechenbaren EBM-Ziffern im Rahmen der Kooperationsverträge mit den Pflegeheimen sind unbudgetiert und können nur von Ärzten abgerechnet werden, die mit dem Pflegeheim einen Kooperationsvertrag geschlossen haben.

Der betreuende Hausarzt und Facharzt verpflichten sich zu regelmäßigen (und bedarfsgerechten) Visiten sowie einer telefonischen Erreichbarkeit werktags bis 22:00 Uhr. Im Urlaub muss es eine Vertreterregelung geben.

Die Abrechnungsziffern lauten:

EBM Ziffer 37100 Zuschlag zur Versichertenpauschale oder Grundpauschale für die Betreuung

Obligater Leistungsinhalt

persönlicher-Arzt-Patienten-Kontakt, Betreuung eines Patienten einer stationären Pflegeeinrichtung, Kooperation mit weiteren Ärzten, die an der Versorgung gemäß eines Kooperationsvertrages nach § 119b SGB V teilnehmen, sowie einbezogenen Pflegefachkräften,

einmal im Behandlungsfall (Quartal), höchstens zweimal im Krankheitsfall (pro Jahr)

13,05€ oder 125 Punkte

 

EBM-Ziffer 37102 Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 01410 oder 01413 (Besuche)

Obligater Leistungsinhalt

persönlicher-Arzt-Patienten-Kontakt, Betreuung eines Patienten einer stationären Pflegeeinrichtung,Kooperation mit weiteren Ärzten, die an der Versorgung gemäß eines Kooperationsvertrages nach § 119b SGB V teilnehmen, sowie einbezogenen Pflegefachkräften,

einmal im Behandlungsfall (Quartal)

13,05€ oder 125 Punkte

 

EBM-Ziffer 37105 Zuschlag zur Versichertenpauschale oder Grundpauschale für den koordinierenden Vertragsarzt

Obligater Leistungsinhalt

Koordination von diagnostischen, therapeutischen und rehabilitativen Maßnahmen und der pflegerischen Versorgung in der stationären Pflegeeinrichtung mit weiteren Ärzten, die an der Versorgung gemäß eines Kooperationsvertrages nach § 119b SGB V teilnehmen, sowie einbezogenen Pflegefachkräften,

Steuerung des multiprofessionellen Behandlungsprozesses,

einmal im Behandlungsfall (Quartal)

28,70€ oder 275 Punkte

Fakultativer Leistungsinhalt

Koordination der Regelungen zur Einbeziehung des vertragsärztlichen Bereitschaftsdienstes und Koordination der telefonischen Erreichbarkeit, ggf. unter Einbeziehung des vertragsärztlichen Bereitschaftsdienstes,

Die Gebührenordnungsposition 37105 kann nur von einem an der Behandlung beteiligten Vertragsarzt berechnet werden. Hierüber ist eine schriftliche Vereinbarung mit den anderen kooperierenden Vertragsärzten zu treffen.

Sofern die Koordinationspauschale (GOP 37105) angesetzt wird, ist die Berechnung der Kooperationspauschalen (37100 bzw. 37102) im Behandlungsfall ausgeschlossen.

EBM-Ziffer 37113 Zuschlag zur GOP 01413

Mitbesuch in Pflegeheimen mit Kooperationsvertrag, wenn ein Kooperationsvertrag nach § 119b SGB V besteht

11,60€ oder 106 Punkte

EBM-Ziffer 37120 Fallkonferenz gemäß § 3 Abs. 3 der Anlage 27 zum BMV-Ä

Obligater Leistungsinhalt

patientenorientierte Fallbesprechung mit der Pflegeeinrichtung unter Beteiligung der notwendigen ärztlichen Fachdisziplinen und/oder weiterer komplementärer Berufe sowie mit Pflegekräften des Pflegeheimes, mit dem ein Kooperationsvertrag für den Versicherten besteht,

höchstens dreimal im Krankheitsfall

6,68€ oder 64 Punkte

Die Gebührenordnungsposition 37120 ist auch bei einer telefonischen Fallkonferenz berechnungsfähig.

Ein Musterkooperationsvertrag mit Pflegeheimen findest Du hier.

 

Wir selbst nehmen nicht daran teil, da wir keine telefonische Erreichbarkeit bis 22:00 Uhr gewährleisten können (möchten).

Existiert bei euch ein Pflegeheim, dass einen solchen Kooperationsvertrag schon unterschrieben hat und eventuell ein Ärztenetz, dass diesen telefonischen, ärztlichen Bereitschaftsdienst organisiert hat?

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Hallo Ralph,

wir betreuen insgesamt 8 Pflegeheime und sind mit einem Heim in Vertragsverhandlungen. Es besteht ein Ärztenetz aber wie der Bereitschaftsdienst genau geregelt ist kann ich dir nicht beantworten.

Verstehe ich es dann richtig, dass ich die EBM-Ziffer zu den bisherigen Ziffern dazu abrechnen darf??

 

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  • 2 years later...

Guten Tag zusammen,

ich bin auch ganz neu hier. Bin Allgemeinmediziner und habe seit kurzem einen Kooperationsvertrag mit einem Seniorenheim abgeschlossen. Meine Frage bezieht sich auf die Abrechnungsziffer 37105 , genau gesagt "Die Gebührenordnungsposition 37105 kann nur von einem an der Behandlung beteiligten Vertragsarzt berechnet werden. Hierüber ist eine schriftliche Vereinbarung mit den anderen kooperierenden Vertragsärzten zu treffen".

Bedeutet das, dass ich mit dem z.B. Neurologen eine schriftliche Vereinbarung treffen soll, wer in welchem Quartal die Ziffer 37105 abrechnen soll?  Oder diese Regel bezieht sich nur unter Ärzte gleicher Facharztrichtung ?

Über eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

dottorix

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  • 3 months later...
  • Aktives Mitglied

Hallo dottorix,

nein, du brauchts keinen Vertrag mit anderen Fachärzten. Zum abrechnen der Ziffer 37105 muss der abrechnen Arzt lediglich "an der Behandlung (des Patienten) beteiligt" gewesen sein. Den Koop-Vertrag hast du einzig mit dem Pflegeheim.

Gruß

Pelzi

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