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Hallo zusammen ,

wir überlegen gerade, wie wir die Abrechnung der Ziffern 90550-90553 handhaben.

Bei uns in RLP gibt es einen Vertrag der TK ( mit ca. 500 Diagnosen) und der AOK ( ca. 1000 Diagnosen) womit je nach Häufigkeit der Diagnosen die jeweilige Ziffer gesetzt und abgerechnet werden könnte. Nennt sich Multimorbiditätszuschlag.

In unserer Praxis haben wir ca. 700 AOK+TK Versicherte , bei denen jeweils am Ende des Quartals nachgeschaut werden müsste, wie viele Diagnosen der jeweilige Patient hat. Wir arbeiten mit CGM M1pro. Ich kann in einer Suchmaske maximal 1-2 Diagnosen / Ziffern abgleichen, aber nicht 1000 Diagnosen.

Wie handhabt ihr die Abrechnung/das Setzen dieser Ziffern?

Bei der CGM Hotline haben wir schon angefragt und außer der Antwort, dass wir bisher die ersten wären , die sich darum Gedanken machen, keinen Ratschlag erhalten. Ebenso wenig hat die KV eine Idee.

Habt ihr eine?

Über Antworten und Ideen würde ich mich sehr freuen.

lemontree77

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  • Experte

Hallo Lemontree,

vor 2 Stunden schrieb lemontree77:

Bei uns in RLP gibt es einen Vertrag der TK ( mit ca. 500 Diagnosen) und der AOK ( ca. 1000 Diagnosen) womit je nach Häufigkeit der Diagnosen die jeweilige Ziffer gesetzt und abgerechnet werden könnte. Nennt sich Multimorbiditätszuschlag.

ein ähnliches Verfahren gibt es in Baden-Württemberg als Multimorbitiätszuschlag P4, wenn auch bestimmten Erkankungsgruppen spezifische Diagnosen codiert worden sind.

Diese Funktion wurde von unserem Praxiprogrammhersteller (Medicus plus) extra programmiert, da es nicht mit den üblichen Suchmasken abgebildet werden konnte.

Vielleicht hat jemand anderes noch eine Idee, wie man solche Ziffer, die an Diagnosen verknüpft sind, am einfachsten abrechnen kann?

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  • Aktives Mitglied

Wir haben uns einmal alle gemeinsam die Mühe gemacht mit dem Diagnosenkatalog die Patienten durchzusehen. Also wir haben im Abrechnungschein die Diagnosen geöffnet und anhand des Katalogs den wir in papierform haben abgeglichen. Damit wir nicht jedes Quartal von vorne beginnen haben wir es oben in der Patientenmaske mit Datum notiert. Also zusätzlich. Wir arbeiten mit MCS.Isynet. Es steht jetzt quasi in der Caveleiste. Somit muss nur neu geprüfte werden, wenn im nächsten Quartal neue Diagnosen dazu kommen. Wir fahren so sehr gut damit. 

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  • Aktives Mitglied

Etwa ähnliches gibt es auch in Brandenburg mit der AOK (Nordost), Techniker und Barmer.

Freundlicherweise setzt bei uns die KV die entsprechenden Kodes (bzw. setzt sie um), so dass wir mit der Kodierung nix zu tun haben, Hauptsache die Diagnosen sind endständig und korrekt kodiert.

Vielleicht einfach mal die KV fragen, ob sie das nicht übernehmen kann, denn prüfen tun sie's doch bestimmt sowieso. Und durch den Morbiditätsausgleich (der ja mit diesen Diagnosen nachgewiesen wird und zu entsprechenden Umverteilungen innerhalb der Krankenkassen führt), haben doch alle was davon; KV, KK und abrechnender Arzt.

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  • Aktives Mitglied

Die KV ändert es leider nicht mal ab. Entweder man gibt sie direkt richtig ein oder sie wird in der Korrektur gestrichen. Bei uns in RLP ist das leider etwas schlecht geregelt finde ich. 

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  • Aktives Mitglied

Für den Multimorbitiätszuschlag P4 im HZV muss mindestens je eine Diagnose aus drei verschiedenen Diagnosegruppen kodiert sein. Und es geht natürlich nur, wenn mindestens ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt stattgefunden hat. Habt ihr mal geschaut oder nachgefragt, wie viele Dignosen bei euch tatsächlich kodiert werden müssen?

 
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  • Aktives Mitglied
vor 15 Stunden schrieb MFAimNetz:
vor 15 Stunden schrieb MFAimNetz:
Am ‎17‎.‎10‎.‎2016 um 20:31 schrieb ATei:

Die KV ändert es leider nicht mal ab. Entweder man gibt sie direkt richtig ein oder sie wird in der Korrektur gestrichen. Bei uns in RLP ist das leider etwas schlecht geregelt finde ich. 

Für den Multimorbitiätszuschlag P4 im HZV muss mindestens je eine Diagnose aus drei verschiedenen Diagnosegruppen kodiert sein. Und es geht natürlich nur, wenn mindestens ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt stattgefunden hat. Habt ihr mal geschaut oder nachgefragt, wie viele Dignosen bei euch tatsächlich kodiert werden müssen?

 

Für den Multimorbitiätszuschlag P4 im HZV muss mindestens je eine Diagnose aus drei verschiedenen Diagnosegruppen kodiert sein. Und es geht natürlich nur, wenn mindestens ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt stattgefunden hat. Habt ihr mal geschaut oder nachgefragt, wie viele Dignosen bei euch tatsächlich kodiert werden müssen?

 

Bei uns geht es nicht um HZV. Es geht um die Menge der Diagnosen. 1-3 Diagnosen aus diesen 1000 werden je nach Diagnoseanzahl vergütet. D.h. wir müssten alle TK und AOK Patienten auf diese 500-1000 Diagnosen prüfen.

Ich verfolge das im Moment in der Tagespresse. Es ging da um eine Selbstanzeige des TK Chefes...

Am ‎17‎.‎10‎.‎2016 um 20:31 schrieb ATei:

Die KV ändert es leider nicht mal ab. Entweder man gibt sie direkt richtig ein oder sie wird in der Korrektur gestrichen. Bei uns in RLP ist das leider etwas schlecht geregelt finde ich. 

Ja, das ist richtig. Die Frage ist aber doch auch, wer hat den größten Nutzen ? ....

Auf der einen Seite ist man verpflichtet korrekt und vollständig abzurechnen , auf der anderen Seite wird einem ein solches Paket geschnürt..

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