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Gehalt MFA, Tarifvertrag üblich ?


Gast Anonym

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Hallo, 

ich bin neu hier und hoffe hier auf meine Fragen Tips und Antworten zu erhalten. Ich bin gelernte Arzthelferin , seit über 20 Jahren im Beruf. Derzeit Teilzeit mit gut 30 Wochenstunden und auch deutlich qualifiziert . Bisher habe ich meine Bezahlung immer hingenommen ohne groß zu verhandeln. Doch nun hat sich einiges in der Praxis verändert und ich möchte  mein Gehalt ganz neu verhandeln. Meine Frage daher, ich es durchaus üblich dass nach Tarif bzw. Tätigkeitsgruppen bezahlt wird oder werden immer noch außertarifliche Verträge geschlossen ? Wie ist es bei Euch ? Danke schon mal. 

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  • 3 weeks later...

Hallo

das Thema diskutiere ich seit einiger Zeit auch mit meiner Chefin, ich habe 38 Jahre Berufserfahrung, einges an Zusatzqualifukationen , aber in welche Tarifgruppe soll man uns erfahrene jetzt einstufen, da wir ja noch vieles gelernt haben was heute nicht mehr üblich ist bzw. wo man sich erst qualifizieren muss wie z.B. die Verah

 

 

 

Anonym beigetragen

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  • Aktives Mitglied
Am 15.6.2016 um 19:56 schrieb Anonym:

Meine Frage daher, ich es durchaus üblich dass nach Tarif bzw. Tätigkeitsgruppen bezahlt wird oder werden immer noch außertarifliche Verträge geschlossen ? Wie ist es bei Euch ?

Von den bei uns am Programm teilnehmenden MFA wissen wir, dass es durchaus immer noch üblich ist, außertarifliche Verträge zu schließen, wenngleich es gefühlt etwas weniger wird. Ein außertariflicher Vertrag macht auch nicht immer eine Aussage über ein zu geringes Gehalt. Wir kennen durchaus auch MFA, die ohne tarifliche Anbindung übertariflich bezahlt werden.

Am 13.11.2016 um 17:57 schrieb Anonym:

das Thema diskutiere ich seit einiger Zeit auch mit meiner Chefin, ich habe 38 Jahre Berufserfahrung, einges an Zusatzqualifukationen , aber in welche Tarifgruppe soll man uns erfahrene jetzt einstufen, da wir ja noch vieles gelernt haben was heute nicht mehr üblich ist bzw. wo man sich erst qualifizieren muss wie z.B. die Verah

Verah, NäPa und einige andere spezielle Weiterbildungen rechtfertigen eine deutlich höhere Einstufung. Dabei darf man aber auch nicht vergessen, dass diese Fortbildungen sehr viele Unterrichtsstunden beinhalten und bei weitem nicht mit einer mehrstündigen oder auch eintägigen Fortbildung zu vergleichen sind. Nichtsdestotrotz rechtfertigt auch der Besuch vieler anderer Fortbildungen step by step eine höherwertige Einstufungen. Wer regelmäßig Fortbildungen besucht, sollte sich nicht scheuen, auf ein höheres Gehalt anzusprechen. Eine lange Praxiszugehörigkeit und lange zurückliegende Fortbildungen ohne fortlaufende Aktualisierungen sind allerdings keine gute Gesprächsvoraussetzung. Es kommt durchaus auf die Aktualität der Fortbildungen an. 

Fortbildung an sich wird zudem immer wichtiger. In der demnächst gültigen Qualitätsmanagement-Richtlinie finden sich Fortbildungs- und Schulungsmaßnahmen von Mitarbeitern in § 4 unter "Methoden und Instrumente" wieder, Seite an Seite mit "Messen und Bewerten von Qualitätszielen", Teambesprechungen, Prozess- bzw. Ablaufbeschreibungen und Hygienemanagement. Mitarbeiter-Fortbildungen werden den Arztpraxen damit quasi rechtlich vorgeschrieben.

Liebe Grüße

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