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Gast Anonym

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Hat jemand einen Vordruck über eine Einwilligungserklärung  für Patienten bzw. Betreuer um Kassen- , grüne und private Rezepte an die Apotheke zu faxen? Bei uns ist es so, dass die zuständige Apotheke die Medikamente ins Heim liefert, auch manche Apotheken versorgen Heime und fordern in der Praxis die Medikamente an, die wir dann zuerst faxen und anschließend an die zuständige Apotheke senden oder dem Chef dann ins Pflegeheim mitgeben. Jetzt habe ich schon desöftern gelesen, dass dies nicht zulässig ist und man eine Einwilligung des Patienten bzw. Betreuers bräuchte. 

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  • Experte

Hallo,

die Versorgung der Pflegeheime mit Rezepten ist wegen eines Urteils des Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken vom 25.09.2013 kurzfristig problematisch geworden.

Denn Ärzte dürfen keine Rezepte an Apotheken faxen, weil sie sonst in ihrer Praxis eine nicht genehmigte Rezeptsammelstelle betreiben. Selbst dann nicht, wenn der Patient dies ausdrücklich wünscht. 

Das betrifft aber die Pflegeheimversorgung nicht:

http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/849180/heimversorgung-duerfen-rezepte-gefaxt.html

Zitat

Die Arzneimittelversorgung von Heimbewohnern ist im Apothekengesetz geregelt. Dort heißt es (§12a): "Der Inhaber einer Erlaubnis zum Betrieb einer öffentlichen Apotheke ist verpflichtet, zur Versorgung von Bewohnern von Heimen (...) mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten mit dem Träger der Heime einen schriftlichen Vertrag zu schließen."

"Aufgrund dieser Regelung lassen sich allgemeine Grundsätze und auch die Rechtsprechung zur Rezeptsammelstelle nicht ohne Weiteres auf die Heimversorgung übertragen", erläutert der Bonner Medizinrechtler Dr. Ingo Pflugmacher.

Solange die freie Apothekenwahl der Heimbewohner nicht eingeschränkt werde - üblicherweise beinhalten die Verträge einen Passus, der das klarstellt - "kann die Apotheke vom Arzt Rezepte anfordern".

Auf Grundlage des Vertrages mit dem Pflegeheim handele die Apotheke als "Bote oder Vertreter" des Patienten, so Pflugmacher weiter.

Sofern also Apotheke oder Heim nicht unzulässigerweise auf die Patienten einwirken, dass diese keinen abweichenden Bezugsweg wünschen können, sei "das von der Leserin geschilderte Vorgehen zulässig"

Ich denke, wenn der Pflegeheimvertrag einen Abschnitt über die freie Apothekenwahl beinhaltet, ihr keine Einwilligungserklärung des Patienten bzw. deren Betreuer benötigt.

Wir nutzen zumindest keine Einwilligungserklärung, das wäre ziemlich aufwendig.

Den Pflegeheimvertrag habe ich ehrlich gesagt auch noch nicht angesehen bzw. mit der Heimleitung gesprochen. Das sollte ich vielleicht wirklich noch tun.

Hoffentlich konnte ich Dir helfen.

Grüße

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vor 30 Minuten schrieb Ralph Jäger:

Hallo,

die Versorgung der Pflegeheime mit Rezepten ist wegen eines Urteils des Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken vom 25.09.2013 kurzfristig problematisch geworden.

Denn Ärzte dürfen keine Rezepte an Apotheken faxen, weil sie sonst in ihrer Praxis eine nicht genehmigte Rezeptsammelstelle betreiben. Selbst dann nicht, wenn der Patient dies ausdrücklich wünscht. 

Das betrifft aber die Pflegeheimversorgung nicht:

http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/849180/heimversorgung-duerfen-rezepte-gefaxt.html

Ich denke, wenn der Pflegeheimvertrag einen Abschnitt über die freie Apothekenwahl beinhaltet, ihr keine Einwilligungserklärung des Patienten bzw. deren Betreuer benötigt.

Wir nutzen zumindest keine Einwilligungserklärung, das wäre ziemlich aufwendig.

Den Pflegeheimvertrag habe ich ehrlich gesagt auch noch nicht angesehen bzw. mit der Heimleitung gesprochen. Das sollte ich vielleicht wirklich noch tun.

Hoffentlich konnte ich Dir helfen.

Grüße

Hallo, 

vielen Dank für die schnelle Antwort . Sie haben mir damit schon sehr geholfen.

Anonym beigetragen

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