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Wer darf AU´s für BG Patienten ausstellen


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  • Aktives Mitglied

Hallo ihr lieben ich hab mal eine Frage,

Wer darf eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei einen BG Pat. ausstellen?

Ich habe mich mal bei der BG informiert wie das den ist wenn ein Patient nach einen Unfall direkt zu uns in die Praxis zur Erstversorgung kommt, Da bekam ich die Auskunft das es erlaubt ist eine Erstverordnung auszustellen, für Folge müsste der Patient dann zum D-Arzt überwiesen werden.

Einer unsere Ärzte mach das aber immer anders und lässt sich da nix sagen.. wie macht ihr das?? Was ist denn nun richtig?

Danke!

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  • Experte

Hallo Reyn,

diese Diskussion hatten wir auch schon, da habe ich mich intensiver damit beschäftigt.

Es gibt hierzu eine Informationsbroschüre über Arbeitsunfälle der BG für "Kassenärzte":

Informationsbroschüre für Kassenärzte.pdf

Jeder an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Arzt darf Unfallverletzte nach Arbeitsunfällen/Wegeunfällen behandeln. Dabei ist zu beachten, dass Unfallverletzte einem Durchgangsarzt vorzustellen sind, wenn
  • die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt, oder
  • die notwendige ärztliche Behandlung voraussichtlich über eine Woche andauert, oder
  • Heil- und Hilfsmittel zu verordnen sind, oder
  • es sich um eine Wiedererkrankung aufgrund von Unfallfolgen handelt

Vielfach wird der Unfallverletzte nach der ergänzenden durchgangsärztlichen Untersuchung dem vorstellenden Arzt zur weiteren Behandlung zurücküberwiesen. Sofern erforderlich, begleitet der Durchgangsarzt den Heilverlauf an bestimmten Terminen (Nachschau). Werden Heil- und Hilfsmittel erforderlich, kann der Durchgangsarzt diese bei der Nachschau verordnen.

Unfallverletzte mit isolierten Augenverletzungen oder Hals-, Nasen-, Ohrenverletzungen sind direkt einem entsprechenden Facharzt vorzustellen.

 

vor 39 Minuten schrieb Reyn:

Wer darf eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei einen BG Pat. ausstellen?

Wir haben diesbezüglich uns noch einmal telefonisch mit der BG in Verbindung gesetzt. Konkret dürfen also auch andere Ärzte (z.B. Hausärzte) eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Allerdings muss, wenn eine AU über den Unfalltag hinaus besteht, eine Vorstellung beim D-Arzt sichergestellt werden. Das gilt dann auch für AU-Folgeverordnungen: der D-Arzt muss den Heilungsverlauf "begleiten".

Um so länger die AU dauert, also auch AU-Folgeverordnungen, um so heikler wird die Angelegenheit: am besten ist es, wenn der D-Arzt dies explizit auf den der ärztliche Unfallmeldung (Formular F-1050) so angegeben hat. Das ist aber meistens nicht so, dann hätte der D-Arzt die AU auch schon so weitreichend ausstellen können.

 

 

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  • Aktives Mitglied
vor 3 Minuten schrieb Ralph Jäger:

SUPER Danke für die schnelle Antwort:-)

Hallo Reyn,

diese Diskussion hatten wir auch schon, da habe ich mich intensiver damit beschäftigt.

Es gibt hierzu eine Informationsbroschüre über Arbeitsunfälle der BG für "Kassenärzte":

Informationsbroschüre für Kassenärzte.pdf

Jeder an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Arzt darf Unfallverletzte nach Arbeitsunfällen/Wegeunfällen behandeln. Dabei ist zu beachten, dass Unfallverletzte einem Durchgangsarzt vorzustellen sind, wenn
  • die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt, oder
  • die notwendige ärztliche Behandlung voraussichtlich über eine Woche andauert, oder
  • Heil- und Hilfsmittel zu verordnen sind, oder
  • es sich um eine Wiedererkrankung aufgrund von Unfallfolgen handelt

Vielfach wird der Unfallverletzte nach der ergänzenden durchgangsärztlichen Untersuchung dem vorstellenden Arzt zur weiteren Behandlung zurücküberwiesen. Sofern erforderlich, begleitet der Durchgangsarzt den Heilverlauf an bestimmten Terminen (Nachschau). Werden Heil- und Hilfsmittel erforderlich, kann der Durchgangsarzt diese bei der Nachschau verordnen.

Unfallverletzte mit isolierten Augenverletzungen oder Hals-, Nasen-, Ohrenverletzungen sind direkt einem entsprechenden Facharzt vorzustellen.

 

Wir haben diesbezüglich uns noch einmal telefonisch mit der BG in Verbindung gesetzt. Konkret dürfen also auch andere Ärzte (z.B. Hausärzte) eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Allerdings muss, wenn eine AU über den Unfalltag hinaus besteht, eine Vorstellung beim D-Arzt sichergestellt werden. Das gilt dann auch für AU-Folgeverordnungen: der D-Arzt muss den Heilungsverlauf "begleiten".

Um so länger die AU dauert, also auch AU-Folgeverordnungen, um so heikler wird die Angelegenheit: am besten ist es, wenn der D-Arzt dies explizit auf den der ärztliche Unfallmeldung (Formular F-1050) so angegeben hat. Das ist aber meistens nicht so, dann hätte der D-Arzt die AU auch schon so weitreichend ausstellen können.

 

 

 

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  • 3 years later...

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