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Labor Ausnahmekennziffer 32015 auch bei neuen OAK?


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  • Aktives Mitglied

Die Laborausnahmekennziffer 32015 wird bei Patienten mit "oraler Antikoagulatien-Therapie" gesetzt. Bei Rückfrage mit unserem Labor erhielt ich die Auskunft, dass es korrekt sei, diese der Definition entsprechend für alle Patienten mit einer solchen Therapie (also nicht nur im Falle von Gerinnungsmonitoring z.B. bei Marcumar) setzen zu können.

Ist das korrekt???

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  • Experte

Hallo Sylvia,

 

wie Du schon sagst, kann man bestimmte Laborausnahmekennziffern ansetzen, z.B. die EBM Ziffer 32015 bei Patienten, die mit orale Antikoagulantien behandelt werden.

 

Ich habe gar nicht daran gedacht, dass natürlich damit auch die neuen oralen Antikoagulantien (Pradaxa, Xarelto, etc.) mit eingeschlossen sind. Unser Programm schlägt diese Ziffern immer automatisch vor, z.B. auch die Ziffer 32022 bei Diabetes mellitus. Bisher wurden diese Ziffern bei uns noch nie gestrichen, ich glaube, unsere KV prüft das nicht einmal.

 

Nach Durchsicht des aktuellen EBM-Kataloges steht für die Ziffer 32015 nur "Orale Antikoagulantientherapie" darin und es gibt auch keine weiteren Hinweise.

 

Ich würde es also nicht nur bei Marcumar-Patienten, sondern auch bei den neuen oralen Antikoagulantien ansetzen.

 

Grüße

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  • Aktives Mitglied

Bei meiner Anfrage im Labor hatte ich natürlich auch diese Präparate (Xarelto, Pradaxa etc) im Hinterkopf. Dass ich hier im Forum noch einmal nachgefragt habe, lag auch daran, dass die Antwort zwar ein deutliches "Ja" war, aber eben auch mit dem Zusatz (wenn man die Definition wörtlich auslegt).

 

Schön, wenn es gleichzeitig auch ein Tipp für andere ist.

 

Trotzdem noch einmal eine erweiterte Nachfrage: Thrombozytenaggregationshemmer fallen aber nicht darunter, oder?

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  • Experte

Hallo Sylvia,

 

also wir setzen es auch bei den neuen OAK an und es wurde bisher nicht moniert.

 

Bei den Thrombozytenaggregationshemmer, wie z.B. ASS und Clopidogrel, kann man die Ziffer leider nicht ansetzen.

 

Grüße

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Oh echt? Als ich bei unserer KV ( Schleswig-Holstein) nachgefragt habe, meinten sie, wir dürfen das nicht? Hm, da ruf ich morgen nochmal an!

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