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Mit der Abschaffung der Neupatientenregelung hat die Terminvermittlung seit 1.1.2023 deutlich an Bedeutung gewonnen. Um keine signifikanten Honorarrückgänge zu verzeichnen müssen sich Facharztpraxen anders organisieren. Ein wichtiger Bestandteil ist die Terminvermittlung. Grundsätzlich werden 2 Terminarten unterschieden:

1. TSS - Akutfall

2. Hausarztvermittlungsfall

TSS-Akutfall

Der Patient erhält innerhalb von 24 Stunden einen über die TSS (Terminservicestelle) vermittelten Termin bei der Facharztpraxis. Dieser Termin muss zwingend über die TSS vermittelt werden. Dann erhält die Praxis für diesen Patienten einen Zuschlag von 200% auf die Grund- bzw. Versichertenpauschale. Außerdem bleiben alle Leistungen, die der Patient im aktuellen Quartal bezieht budgetfrei

Hausarztvermittlungsfall

Hier wird zuerst unterschieden innerhalb welcher Frist der Termin beim Facharzt stattfindet. Entsprechend muss die GOP Ziffer der jeweiligen Fachgruppe um einen Buchstaben ergänzt werden:

Fristen, in denen der Termin stattfinden muss:

24 Stunden - Kennzeichnung: A - Zuschlag 200% - nur TSS-Akutfall

bis zum 4. Tag - Kennzeichnung B - Zuschlag 100% - Hausarztvermittlungsfall

bis zum 14. Tag - Kennzeichnung C - Zuschlag 80% - Hausarztvermittlungsfall

bis zum 35. Tag - Kennzeichnung D - Zuschlag 40% - Hausarztvermittlungsfall

Die entsprechenden GOP der einzelnen Fachgruppen entnehmen Sie bitte dem angehängten pdf. das gerne verwendet werden darf. Wichtig, es handelt sich um Tage nicht um Arbeitstage. Kommt also ein Patient am Freitag zum Hausarzt, muss der Termin spätestens am Dienstag beim Facharzt stattfinden. 

Das erfordert grundsätzlich in vielen Praxen einige organisatorische Änderungen. Empfehlenswert ist es, sich mit seinen örtlichen Hausärzten abzusprechen, Terminslots für diese zu reservieren o.ä. Der Hausarzt erhält für die Vermittlung 15 Euro statt wie bisher 10 Euro. Bei den Kennzeichnungen C und D muss er allerdings zusätzlich begründen, warum der Termin so spät stattfindet. Das ist für den Hausarzt zusätzliche Arbeit für das gleiche Honorar und eher ungern genutzt. 

Insgesamt kann man sich jetzt natürlich mal wieder über die KBV und die komplizierten Regelungen und Änderungen aufregen - alles richtig. Nur wenn man diese Änderung zu Ende denkt, profitieren Hausärzte und Fachärzte davon, Patienten möglichst schnell einen passenden Termin beim Facharzt zu verschaffen. Das ermöglicht bei vielen dringenden Fällen deutlich frühere Diagnostik und Behandlung. Und ein Austausch zwischen den Praxen und ein gut organisiertes miteinander verbessert die Versorgung insgesamt. 

GOP Terminvermittlung.pdf


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