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3 Ergebnisse gefunden

  1. Version 1.0.0

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    Mit dem ansprechenden Flyer das Hausarztprogramm / die hausarztzentrierte Versorgung leicht erklärt! Konkrete Vorteile des HausarztprogrammsMehr Zeit für den Patienten durch verringerten VerwaltungsaufwandErweiterte Gesundheitsuntersuchung (jährlich, erweiterte Laborwerte, je nach Kasse)Viele rabattierte Arzneimittel sind zuzahlungsfrei, die Rezeptgebühr entfällt (je nach Kasse)Qualitätsgesicherte hausärztliche Versorgung, Behandlung nach medizinischen Leitlinien auf dem aktuellen wissenschaftlichen StandIn der Regel Wartezeit von max. 30 Minuten in der TerminsprechstundeMindestens eine Früh-, Abend- oder Samstagsterminsprechstunde pro Woche für BerufstätigeDer Hausarzt kann den gesamten Behandlungsablauf abstimmenErhalt der Arztpraxis durch weniger BürokratieRahmenbedingungen im HZVBei einer Teilnahme des Patienten an der hausarztzentrierten Versorgung sollte folgendes beachtet werden: Teilnahme freiwillig, keine zusätzlichen KostenVerbindliche Wahl eines Hausarzt für mindestens 12 Monate, natürlich weiterhin freie Arztwahl innerhalb der GemeinschaftspraxisAbstimmung der notwendigen Facharzttermine mit dem Hausarzt, außer im Notfall, sowie Gynäkologen, Augenärzte und ärztliche NotfalldiensteKündigung des HausarztprogrammEine Kündigung des Hausarztprogramms ist aus verschiedenen Gründen möglich, dieser sollte der Krankenkasse mitgeteilt werden. Frühestens nach Ablauf eines Teilnahmejahres und fallses zur einer Störung des Arzt-Patienten-Verhältnis kommtder Hausarzt nicht mehr am Hausarztprogramm teilnimmtdie Entfernung zur Praxis für Sie nicht zumutbar ist
  2. Bietet Ihr eine Samstagssprechstunde oder andere erweiterte Öffnungszeiten, zum Beispiel abends, an? Die von uns vor der EBM-Reform eingeführte Samstagssprechstunde ist sowohl bei Patienten, als auch bei den Ärzten sehr beliebt. Wir haben immer noch Samstags zwischen 8:00 und 11:00 Uhr offen, meistens ist um 12:00 bis 12:30 Uhr Schluß. Dafür beenden wir den Freitag schon um 12:00 Uhr. Insgesamt eine Win-Win-Situation, da es angenehmes Arbeiten bedeutet und die Patienten von der erweiterten Serviceleistung begeistert sind. Jetzt stellt sich häufiger die Frage, ob man diese Serviceleistung, aufgrund mangelnder Abrechnungsmöglichkeiten nach EBM und GOÄ, aufgeben sollte. Vorteile für Patienten für einige Patienten (z.B. Fernfahrer, lange Arbeitszeiten) sind erweiterte Sprechzeiten, vor allem am Wochenende, die einzige Möglichkeit einen Arzt aufzusuchen Kinder: die Symptome von Erkrankungen bei Kindern werden oft zum Wochenende stärker bzw. bewusster wahrgenommen. Auch ist der Arztbesuch dann auch leichter möglich, falls beide Elternteile arbeiten oder nur ein Auto verfügbar ist. Wunden: Patienten mit akuten und chronischen Wunden müssen nicht 2 Tage ohne fachgerechte Versorgung auskommen Abrechnungsmöglichkeiten für Ärzte EBM: vor der EBM-Reform wurde die Samstagsziffer 01102 außerhalb des Regelleistungsvolumens vergütet. Zwischenzeitlich fließt diese Ziffer in das RLV ein, dass meistens sowieso ausgeschöpft ist. GOÄ: bei Privatpatienten kann man den Wochenendzuschlag "D" nur mit 50% ansetzen, dass entspricht einem Zuschlag von 6,41€ HZV: interessanter wird es bei Patienten, die in Selektivverträge (Hausarztprogramm / Facharztprogramm) eingeschrieben sind: hier existiert ein möglicher Zuschlag "01100", der mit 25€ vergütet wird. Dieser kann allerdings nur bei einer unvorhergesehener Inanspruchnahme, ausserhalb einer Terminsprechstunde, abgerechnet werden. Müsste dann die Samstagssprechstunde als Notfallsprechstunde deklariert werden? Könnte dann die 01100 abgerechnet werden?
  3. Hallo,   willkommen zurück in den Beruf, ich wünsche Dir viel Erfolg beim Wiedereinstieg.   Im klassischen Modell der ambulanten medizinischen Versorgung ist der niedergelassene Hausarzt oder Facharzt an die Vorgaben der kassenärztlichen Vereinigung gebunden. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung des Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM).   Neu hinzugekommen sind sogenannte Selektivverträge (§73b, c und 140a ff. SGB V) im Rahmen der hausärztlichen und fachärztlichen Versorgung. Die Grundidee war, dass in der Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) der Hausarzt als erste Anlaufstelle für den Patienten sämtliche Behandlungsschritte koordiniert.    Zum einen soll dadurch der Patient besser versorgt werden, zum anderen lässt sich durch die Koordinierung insgesamt Geld sparen.   Ärzte, die Patienten im Rahmen der Selektivverträge, z.B. "Hausarztprogramm", betreuuen und Leistungen abrechnen möchten, müssen mit den einzelnen Krankenkassen Verträge abschließen. Es werden, je nach Vertrag und Bundesland, besondere qualitative Voraussetzungen (z.B. psychosomatische Grundversorgung, Abendsprechstunde) vorausgesetzt.   Vorteile für die Ärztin / den Arzt ist die   deutlich vereinfacherte Abrechnungssystematik (es gibt automatisch hinzugefügte Grundpauschalen und weniger zusätzliche Ziffern) keine Budgetierung, wass die Fallzahl anbetrifft zusätzliche Vergütung für besondere Leistungsangebote (z.B. Ultraschall, Beschäftigung von VERAHs etc.) verbesserte Kommunikation zwischen Haus- und Facharzt   Patienten, die an diesen neuen Versorgungsformen teilnehmen möchten, müssen sich in die Selektivverträge von einem "Betreuerarzt" einschreiben lassen. Das geschieht direkt in der Praxis bei Besuch des Patienten.   Vorteile für die Patienten sind:   keine Zuzahlung auf Medikamente die im Rabattvertrag aufgeführt sind qualitativ besseres Leistungsangebot des teilnehmenden Arztes durch die notwendigen qualitativen Voraussetzungen der Arzt ist nicht die ganze Zeit mit der Eintragung der Leistungsziffern beschäftigt, sondern kann sich auf die Patienten konzentrieren.   Diskussionswürdig ist, dass der Patient sich ein Jahr an einen Arzt bindet. Da die Patienten ein Grundrecht auf die freie Arztwahl haben, können diese, ausser auch im Notfall, bei Bruch des Vertrauensverhältnisses einen anderen Arzt aufsuchen. Gleichzeitig wird vor Besuch eines Facharztes eine Überweisung benötigt, so wie es eigentlich auch im KV-System schon Voraussetzung ist.   Du findest weitere Informationen auf den Seiten des Hausärzteverbands.   Melde Dich einfach, falls Du noch weitere Fragen hast.  
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